Hilfen zur Erziehung

Im Leistungsbereich der Ambulanten Hilfen zur Erziehung (§§ 28/30/31 SGB VIII) beraten, begleiten und unterstützen wir Kinder, Jugendliche, Jungerwachsene und Familien bei individuellen Erziehungsfragen und akuten Lebenskrisen in Form von:

▪ Sozialpädagogische Familienhilfe
▪ Erziehungsbeistand
▪ Betreuungshelfer
▪ Begleiteter Umgang
▪ Erziehungsberatung

Für Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 16 bis 27 (in Ausnahmefällen bis 25) Jahren entwickeln wir in Teilstationären Hilfen zur Erziehung passgenaue Hilfen bzw. Unterstützungsangebote. Das Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrem Verselbständigungsprozess zu fördern und zu begleiten.

Wir bieten:
▪ Teilstationäre Wohnformen (§§ 34/41 SGB VIII) und Soziale Teilhabe (BTHG)
▪ Trägereigenen Wohnraum mit pädagogischer Unterstützung (§ 35 SGB VIII)

In den Wohngemeinschaften der Stationären Hilfen zur Erziehung (§§ 34/41 SGB VIII) finden Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 5 bis 21 Jahren, die (zurzeit) nicht bei ihren Familien leben, einen alternativen Lebensort. Unsere individuell ausgerichteten Unterstützungen basieren auf der systemischen Familien- und Netzwerkarbeit mit traumapädagogischen und erlebnispädagogischen Ansätzen. Sie richten sich an Menschen mit erhöhtem pädagogischen Bedarf, psychischen Erkrankungen und Traumaerfahrungen.

Drucken
Kontakt

Für weitere Informationen und Ansprechpartner*innen, gerne unter…

  • Verwaltung Margaretenhort

  • 040-790 189-0
  • moin@margaretenhort.de

Dokumente

Mehr Infos zu unseren Angeboten hier…