Eltern-Kind-Wohnformen

Im Leistungsbereich der Eltern-Kind-Wohnformen (§ 19 SGB VIII) bieten wir an insgesamt vier Standorten einen Lebensort an, in dem schwangere Frauen sowie alleinerziehende minderjährige und volljährige Eltern ─ auch mit psychischen Belastungen ─ Unterstützung und Begleitung erfahren. Im Sinne des Case Management arbeiten wir Hilfen in Kooperation mit anderen Leistungsbereichen, die bedarfsorientiert auch im Rahmen von Zusatzleistungen einbezogen werden können. Diese Hilfe zielt auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern ab und richtet sich auch an die Kinder und Geschwisterkinder.

In den angegliederten Teilstationären Bereichen können die Nutzer*innen die selbstständige Alltagsgestaltung im Sozialraum ausbauen und dafür die bestehenden Beziehungen zu unseren pädagogischen Mitarbeiter*innen nutzen.

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Kontakt

Für weitere Informationen und Ansprechpartner*innen, wenden Sie sich gerne an unsere Verwaltung unter…

  • Verwaltung Margaretenhort

  • 040-790 189-0
  • moin@margaretenhort.de

Dokumente

Für weitere Informationen zu unseren Angeboten der Eltern-Kind-Wohnformen werfen Sie einfach einen Blick in folgende Dokumente …